Hygienehinweise

Die Landesregierung BW hat am 1.4.2022 die neue Corona-Verordnung veröffentlicht,
die ab 3.4.2022 und zunächst bis längstens 1.5.2022 gilt:

  • Die bisherigen Zugangsregelungen in Gastronomie und Hotellerie entfallen. Es ist damit keine Kontrolle von 3G-Nachweisen mehr erforderlich. 
  • Jeder Gast hat Zutritt, unabhängig vom Impfstatus (also neben Geimpften und Genesenen auch Ungeimpfte (auch ohne Test)).
  • Die Maskenpflicht für Gäste in den Betrieben ist entfallen. Masken werden nur noch empfohlen.
Wir empfehlen unseren Gästen zum eigenen Schutz und zum Schutz unseres Personals:
  • Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Meter zu Personen, die nicht Ihrem Haushalt angehören
  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.
  • Verzicht auf Händeschütteln bei der Begrüßung
  • Regelmäßiges Händewaschen und Desinfizieren der Hände
  • Desinfektion der Hände bevor Sie die Gasträume betreten
  • Niesen oder Husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch
Die grundlegenden Hygienemaßnahmen werden weiterhin angewendet. Unser Personal ist gehalten, sich ebenfalls an die o.g. Empfehlung zu halten. Insbesondere halten wir weiterhin Masken bereit und werden diese selbstverständlich nutzen, sofern unsere Gäste darauf bestehen.