Hygienehinweise
Die Landesregierung BW hat am 1.4.2022 die neue Corona-Verordnung veröffentlicht,
die ab 3.4.2022 und zunächst bis längstens 1.5.2022 gilt:
- Die bisherigen Zugangsregelungen in Gastronomie und Hotellerie entfallen. Es ist damit keine Kontrolle von 3G-Nachweisen mehr erforderlich.
- Jeder Gast hat Zutritt, unabhängig vom Impfstatus (also neben Geimpften und Genesenen auch Ungeimpfte (auch ohne Test)).
- Die Maskenpflicht für Gäste in den Betrieben ist entfallen. Masken werden nur noch empfohlen.
- Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Meter zu Personen, die nicht Ihrem Haushalt angehören
- Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.
- Verzicht auf Händeschütteln bei der Begrüßung
- Regelmäßiges Händewaschen und Desinfizieren der Hände
- Desinfektion der Hände bevor Sie die Gasträume betreten
- Niesen oder Husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch